Schlosser Rechtsanwälte

Kompetenzfeld Unternehmen

Unser Ziel ist die umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung Ihres Unternehmens, quasi als dessen Rechtsabteilung.

Dies umfasst insbesondere:

  • die Beratung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts
  • die Beratung in allen Rechtsfragen im wirtschaftlichen Umfeld des Unternehmens, etwa
    • mit Kunden,
    • mit Lieferanten,
    • mit Mitarbeitern, insbesondere auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht,
    • mit Banken oder
    • mit Behörden.
  • die Beratung bei allen zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen
    • bei der Abfassung und Abwicklung Ihrer Verträge,
    • bei der Abfassung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • die steuerrechtliche Beratung bei Ihrer Unternehmertätigkeit, insbesondere
    • hinsichtlich der steuerlich optimalen Gestaltung Ihrer Rechtsbeziehungen,
    • die regelmäßige Überprüfung und Anpassung Ihrer Rechtsbeziehungen bei Änderungen des Steuerrechts oder Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse,
    • bei Problemen im Besteuerungsverfahren, bei Einspruch und Klage gegen Steuerbescheide,
    • bei Betriebsprüfung und Steuerfahndung,
    • im Steuerstrafverfahren.
  • die Beratung des Unternehmers im Hinblick auf seine Familie, etwa
    • bei Beratung und Entwurf von rechtlich und steuerlich zweckmäßigen Eheverträgen,
    • bei der Absicherung des Ehegatten im Hinblick auf gegebene Unternehmerrisiken,
    • bei der Absicherung des Unternehmens etwa im Falle von Trennung oder Scheidung des Unternehmers oder auch nur eines Gesellschafters.
  • die Beratung des Unternehmers bei der Planung seiner Vermögensnachfolge
    • bei der Gestaltung eines rechtlich und steuerlich zweckmäßigen Testaments oder Erbvertrags,
    • bei der Unternehmensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge,
    • bei der Absicherung des Bestandes des Unternehmens bei Streitigkeiten unter den Miterben sowie gegenüber eventuell bestehenden Pflichtteilsansprüchen.