Nach dem Studium der Rechtswissenschaften wurde Rechtsanwalt Wolfram Schlosser 1999 in seiner Geburtsstadt Köln als Rechtsanwalt zugelassen.
Während des Studiums und des Referendariats war Rechtsanwalt Wolfram Schlosser in der Kanzlei Haferstroh Rechtsanwälte tätig, deren Rechtsanwälte ausschließlich vor dem Oberlandesgericht Köln tätig waren, und hat dementsprechend umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Berufungsrechts.
Schwerpunktmäßig betreut Rechtsanwalt Schlosser private und gewerbliche Mandanten; insbesondere im Steuerrecht (einschließlich des Steuerstrafrechts) und im Zollrecht.
Zudem betreut Rechtsanwalt Wolfram Schlosser private und gewerbliche Mandate im Zivilrecht, insbesondere im Arbeisrecht, Mietrecht, Erbrecht, Wettbewerbsrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Inkasso.
Ein Spezialgebiet ist seit vielen Jahren aus persönlichen Gründen die intensive Bearbeitung von tierrechtlichen und vereinsrechtlichen Themen. Rechtsanwalt Wolfram Schlosser berät und vertritt Sie – ob Hundehalter, Züchter, Käufer eines Hundes, Tierschutzverein, Vereine, Hundeschule oder Hundetrainer – bundesweit in allen Fragen rund um den Hund. Zugleich berät und vertritt er Vereine in allen Belangen. Sei es die Erstellung von Satzungen, die Vorbereitung von Mitgliedersammlungen etc.
Zugunsten eines regelmäßigen kollegialen Austauschs und der Möglichkeit bundesweiter und fachübergreifender Zusammenarbeit ist Rechtsanwalt Wolfram Schlosser Mitglied des Bund Katholischer Rechtsanwälte.
Ehrenamtlich ist Rechtsanwalt Wolfram Schlosser – auch aufgrund des Tätigkeitsgebiets Hunderecht der Kanzlei- tätig als zweiter Vorsitzender des Vereins Sporthunde Wesseling – Mitglied im Deutschen Verband der Gebrauchshundsportvereine (DVG).
In den Jahren 2009 bis 2011 war Rechtsanwalt Schlosser Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses des FORUM JUNGE ANWALTSCHAFT im Deutschen Anwaltverein.